Das Gemeindegebiet der Gemeinde Gangelt ist in mehrere Ortschaften aufgeteilt. Für jede dieser Ortschaften wurden durch den Gemeinderat Ortsvorsteher gewählt. Die Wahl der Ortsvorsteher findet durch den Rat statt und erfolgt unter Berücksichtigung des bei der vorangegangenen Kommunalwahl erzielten Stimmenverhältnisses.
 
Die Ortsvorsteher sollen in dem Bezirk, für den sie bestellt werden, wohnen und müssen dem Rat angehören bzw. angehören können. Der Ortsvorsteher ist zuständig für die Vertretung  der Interessen eines Ortsbezirkes gegenüber dem Rat der Gemeinde.