Kein Steuer-Erlass für Tierheimhunde

24.03.2017, 16:41 Uhr | AN 24.03.2017

Dass der Antrag der „Freien Wähler“ aus Gangelt, die Hundesteuer für Tiere aus dem Heim zu erlassen, einen gewissen Charme hat, dem konnte sich im Haupt- und Finanzausschuss nicht einmal Bürgermeister Bernhard Tholen entziehen. „Ich habe selbst zwei Hunde aus dem Tierheim, ich freue mich schon“, kommentierte er augenzwinkernd.

Doch auch künftig wird der Verwaltungschef für seine vierbeinigen Lieblinge aus dem Heim die ortsübliche Jahressteuer von 54 Euro pro Hund entrichten müssen. Denn letztlich stimmten die Ausschussmitglieder der Idee nicht zu. Die Befreiung sollte jeweils nur für einen Hund gelten, eine zeitliche Befristung ohne nähere Festlegung sollte es auch geben und mit dem Tag der Übernahme des Tieres beginnen.
 
Wie viele Hunde letztlich dann aus dem Tierheim in die Gemeinde gekommen wären, blieb natürlich offen. Allerdings stellte die Gemeinde auf Anfrage beim Tierheim in Heinsberg fest, dass in den letzten zwei Jahren acht Hunde aus der Einrichtung ein neues Zuhause in Gangelt gefunden hätten.
 
Eine Rechnung anderer Art machte CDU-Sprecher Karl-Heinz Milthaler auf: Er rechnete vor, dass Babys in der Gemeinde mit 50 Euro „Begrüßungsgeld“ bedacht würden. „Uns ist der fremde Hund aus dem Tierheim mehr wert“, so Milthaler. Zudem betonte er, dass es der falsche Ansatz sei, einen Hund aus dem Heim zu holen, nur um damit zu sparen.
 
Bei einer Ja-Stimme, drei Enthaltungen und neun Gegenstimmen wurde der Antrag dann trotz allen Charmes abgelehnt.