Beschwerdeführer befürchtet Nachteile für Bürger

22.03.2019, 10:29 Uhr | AN vom 22.03.2019

GANGELT Im Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Gangelt wurde eine Beschwerde zu einer Vereinbarung über die Abwasserreinigung der Gemeinden Gangelt und Selfkant behandelt. Die Geschichte ist kompliziert, was in der Diskussion auch sehr deutlich wurde. Warum der Beschwerdeführer denn keine Ruhe gebe, wollte Helga Heinen von den Freien Wählern wissen. Die Frage, die sie im Haupt- und Finanzausschuss stellte, war ihr so wichtig, dass sie nach Ausbleiben einer Antwort zusammen mit Roger Schröder (Unabhängige Bürger) gegen den Verwaltungsvorschlag stimmte, die Beschwerde zurückzuweisen
 

Es geht um eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Gemeinden Gangelt und Selfkant vom 15. Januar 2018. Diese befasst sich mit der Abwasserreinigung der beiden Gemeinden. Der Beschwerdeführer hatte gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW im Rahmen eines Bürgerantrages die Überprüfung der einstimmigen Beschlüsse angeregt, die zur Vereinbarung geführt hatten. Nach besserer Kenntnis der Sachlage sollte die Gemeinde die Aufhebung der Vereinbarung anstreben. Die Sachlage ist mehr als kompliziert, zumindest dann, wenn man kein Sachverständiger für Abwasser ist. So hatte Roger Schröder denn auch gleich zu Beginn der Sitzung den Antrag gestellt, diesen Punkt von der Tagesordnung zu nehmen. Schröder räumte ein, für ihn seien das alles böhmische Dörfer, und über Dinge, die er nicht verstehe, könne er auch nicht abstimmen. Schröder kritisierte den Beschlussvorschlag der Verwaltung, der lautet: „Nach eingehender Prüfung werden die vorgetragenen Anregungen und Bedenken zurückgewiesen und an der öffentlich–rechtlichen Vereinbarung zwischen den Gemeinden Gangelt und Selfkant festgehalten.“ Seinen Unterlagen, so Roger Schröder, lägen keine Hinweise auf eine eingehende Prüfung bei. Willibert Mewissen, Fachbereichsleiter Bauen und Planen der Gemeinde Gangelt, argumentierte, dass im Vorfeld der Ratssitzung vor etwa drei Jahren, in der die Vereinbarungeinstimmig beschlossen worden sei, eine ausführliche Auseinandersetzung mit der Thematik stattgefunden habe. Bürgermeister Bernhard Tholen mahnte, die Sache nicht auf die lange Bank zu schieben, da sonst die Gemeinde Gefahr laufe, eine eigene Kläranlage, die sie derzeit nicht habe, bauen zu müssen. Zur Erklärung führte Tholen aus, dass die Vereinbarung zwischen Gangelt und Selfkant den Transport des Abwassers über Kanalleitungen in die Niederlande regle. Die niederländische Kläranlage steht in Susteren. Die Sache habe sich eh schon durch eine vom Beschwerdeführer beim Verwaltungsgericht eingereichte Klage um zwei bis drei Jahre verzögert, gab Bürgermeister Tholen zu bedenken. Der Richter habe die Sache aber nun behandelt und die Klage abgewiesen. Dass der Richter die Sache aber keineswegs „behandelt“ hatte, fiel mehreren Ausschussmitgliedern auf. Der Richter hatte lediglich darauf hingewiesen, dass es sich bei der Angelegenheit des Beschwerdeführers wohl weniger um eine verwaltungsgerichtliche Klage als um einen Bürgerantrag nach § 24 Gemeindeordnung NRW handelt. In der Sitzungsvorlage zum Haupt- und Finanzausschuss wird die Einschätzung des Verwaltungsgerichtes dargestellt: „Der Kläger, entsprechend befragt, bestätigte, dass er seiner Meinung nach nicht ausreichend angehört worden sei, dass ihm auch keine Gelegenheit gegeben werde, seine Argumente vorzutragen. Der Vorsitzende Richter wies darauf hin, dass zwar verschiedene Eingaben des Klägers erfolgt seien, dass jedoch eine Behandlung der Eingaben formell nicht nach den gesetzlichen Regelungen des § 24 GO NRW erfolgt sei. Nach eingehender Erörterung wurde seitens der Gemeinde die Verpflichtung übernommen, das Begehren des Klägers gemäß seinem Schreiben `Appell´ vom 2. Januar 2018 (Anlage) nach § 24 GO NRW zu behandeln und entsprechend den Regelungen in der Hauptsatzung dem Haupt- und Finanzausschuss unverzüglich vorzulegen. Der Kläger erklärte sodann den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt.“ Mit der eigentlichen Problematik hatte sich der Richter also nicht befasst. Diese geht auf viele Jahre zurück, was die Geschichte wohl auch so undurchsichtig macht. Die anfangs zitierte Frage von Helga Heinen, warum der Beschwerdeführer denn keine Ruhe gebe, hatte Bürgermeister Bernhard Tholen, der noch gar nicht im Amt war, als die Geschichte ihren Lauf nahm, mit der Antwort beschieden: „Das wissen wir auch nicht.“ Aber Heinen könne ja mal den Beschwerdeführer fragen, der sitze hinter ihr im Zuschauerraum. Der Beschwerdeführer ist Assessor, Diplom-Ingenieur Heinz Hofmann aus Schalbruch. Er hatte mit seinem Büro ein Konzept zur Abwasserreinigung der Gemeinden Gangelt und Selfkant mit auf den Weg gebracht, das mit der neuen Vereinbarung den Bach runter gehen und durch ein neues ersetzt werden wird. Hofmann schreibt in seinem „Appell“ bezüglich der neuen Vereinbarung von 2018: „Der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung bedarf es nicht, weil die bestehende Vereinbarung vom 30.06.2006 nicht ersetzt zu werden braucht!“ Wie Heinz Hofmann im Gespräch mit dieser Zeitung erklärte, geht er davon aus, dass das neue Abwasserkonzept den Bürgern auch finanzielle Nachteile bescheren wird, die die Bürger noch spüren würden, wenn die Bürgermeister Tholen und Corsten nicht mehr im Amt seien. Hofmann sagte: „Ich würde mir nur wünschen, dass sich mal ein Sachverständiger mit diesem Thema befassen würde.“ Hofmann hatte während der Sitzung mehrfach recht leise eingewandt, das stimme doch so nicht, als Bürgermeister Tholen erklärt hatte, die neue Vereinbarung sei auch nötig geworden, weil die Gemeinde Selfkant aufgrund von Hochwassereignissen in Saeffelen nicht mehr das Abwasser aus Gangelt wie gewohnt hätte durchleiten können. Tholen hatte argumentiert, auch er hätte nicht anders reagiert als sein Kollege Corsten, wenn seine Bürger ersaufen würden. Der Beigeordnete Gerd Dahlmanns hatte erläutert, dass sich die Gemeinde Gangelt an den Vorgaben der Gemeinde Selfkant zu orientieren habe. Karl-Heinz Milthaler, Fraktionsvorsitzender der CDU, hatte mit dem Hinweis, die neue Vereinbarung bringe Gangelt Vorteile, gefordert, die Geschichte nun endlich abzuschließen. Warum Heinz Hofmann kein Gehör für seine Bedenken findet, ist schwer zu beurteilen, da die Geschichte tiefe Gräben gezogen hat. Nachdem der Haupt- und Finanzausschuss sich mit deutlicher Mehrheit klar für das Festhalten an der Vereinbarung vom Januar 2018 ausgesprochen hat, wird der Rat der Gemeinde am kommenden Dienstag das abschließende Votum abzugeben haben.