Vorerst kein interkommunales Gewerbegebiet

21.03.2018, 10:45 Uhr | AN vom 21. März 2018

Ein Antrag der Fraktion Freie Wähler, die Gemeindeverwaltung möge die Ausweisung eines interkommunalen Gewerbegebietes an der B56n prüfen, wurde im Rat der Gemeinde Gangelt mit einstimmigem Beschluss zurückgestellt.
 

Der Rat folgte damit dem Beschlussvorschlag der Verwaltung. Es solle abgewartet werden, so der Vorschlag der Verwaltung, bis die von den Bürgermeistern des Kreises Heinsberg initiierten, kreisweiten Gespräche zu interkommunalen Gewerbegebieten ein Ergebnis gebracht hätten.
Die Gemeindeverwaltung verwies darauf, dass die Überarbeitung des Regionalplans durch die Bezirksregierung Köln derzeit erfolge. Hierzu führe sie Gespräche mit allen Kommunen des Bezirks. Auch mit der Gemeinde Gangelt habe ein erstes Gespräch Ende November 2017 stattgefunden. Zurzeit bewerte die Bezirksregierung die Gesprächsergebnisse.
Dem Gespräch sei entnommen worden, so die Verwaltung, dass gewerbliche Entwicklungen im Bereich der „Allgemeinen Siedlungsbereiche“ Gangelt und Birgden des Regionalplanes möglich seien. Die Bezirksregierung habe in den Gesprächen mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden allerdings auch den Wunsch nach einer regional abgestimmten Strategie für die gewerbliche Entwicklung vorgebracht.
Kreisweite Empfehlung
Die Bürgermeister hätten daraufhin vereinbart, gemeinsam mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg nach Möglichkeit eine kreisweite Handlungsempfehlung für die Gewerbeflächenentwicklung zu erarbeiten.
Der Rat der Gemeinde Gangelt habe in seiner Sitzung am 23. Juni 2015 eine Neuaufstellung des gemeindlichen Flächennutzungsplanes beschlossen. Im Zuge dieser Neuaufstellung hätten mehrere Beratungen mit der Bezirksregierung Köln stattgefunden. In den Gesprächen habe Einigkeit bestanden, dass für die Gemeinde Gangelt Gewerbeflächen zur Verfügung stehen, die nicht interkommunal (also an der Grenze zu einer anderen Kommune oder gar zu mehreren Kommunen) liegen müssten.
Verfahren wird angepasst
Das weitere Verfahren zur Neuaufstellung müsse, so die Verwaltung, jedoch zeitlich der Überarbeitung des Regionalplanes angepasst werden.