Wohnquartier Mercatorstraße: Entscheidung im Juni?

15.03.2018, 10:48 Uhr | AN vom 15. März 2018

GANGELT. Die Kanzlei „Lenz und Johlen, Rechtsanwälte Partnerschaft“ aus Köln hat die Stellungnahme von Dr. Dorothee Heinzelmann zum Bauvorhaben vor der Gangelter Stadtmauer geprüft. Das Ergebnis dieser Prüfung wurde nun den politischen Vertretern der Gemeinde und dem Bürgermeister mitgeteilt.
 

Das Schreiben enthält den Satz: „Wir haben diese Stellungnahme aus denkmalrechtlicher Sicht geprüft und kommen zu dem klaren und eindeutigen Ergebnis, dass die Gemeinde Gangelt als Trägerin der Planungshoheit berechtigt ist, ein Bauleitplanverfahren für die Fläche einzuleiten.“ Bei „aus denkmalrechtlicher Sicht“ ist „rechtlicher“ gefettet.
Belange der Denkmalpflege
Dr. Alexander Beutling hat für die renommierte Kanzlei das Schriftstück verfasst. Die Rechtsanwälte vertreten Christian und Matthias Conzen als Eigentümer der Fläche „Der Bongert“, auf der, wie berichtet, das „Wohnquartier Mercatorstraße“, wie das Bauvorhaben derzeit heißt, errichtet werden soll.
 
Das Schriftstück enthält keinen Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens. Es nimmt, wenn man das einmal so ausdrücken darf, die politischen Vertreter an die Hand und erklärt ihnen Folgendes: „Sofern die Gemeinde Gangelt ein städtebauliches Projekt an dieser Stelle für sinnvoll hält, um den Bedürfnissen der Wohnbevölkerung und älterer Menschen Rechnung zu tragen, sollte ein Verfahren eingeleitet werden mit dem Ziel, einen gerechten Ausgleich aller Belange im Verfahren herbeizuführen.“ Dr. Beutling verweist darauf, dass die Belange der Denkmalpflege unter einer Vielzahl anderer Belange wie etwa Wohnbedürfnissen der Bevölkerung zu bewerten seien.
 
Wie bereits berichtet, hatte Dr. Dorothee Heinzelmann vom LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland keinen Zweifel daran gelassen, dass mit ihr eine Bebauung der Fläche vor der Gangelter Stadtmauer auch mit Rücksicht auf das gesamte mittelalterliche Erscheinungsbild des Ortes nicht zu machen sei. Gangelts Bürgermeister Bernhard Tholen hatte unmissverständlich kundgetan, dass er sich als Untere Denkmalbehörde an die Maßgabe der Fachbehörde (Dr. Heinzelmann) gebunden sehe.
 
An dem Punkt kommen die politischen Vertreter ins Spiel. Sie wurden bereits bei einer internen Informationsveranstaltung der Bauherren über den aktuellen Planungsstand „Wohnquartier Mercatorstraße“ informiert. Bürgermeister Bernhard Tholen hat das Schreiben von Dr. Alexander Beutling als „Bitte“ aufgefasst, darüber nachzudenken, ob die Gemeinde Gangelt dieses städtebauliche Projekt für sinnvoll hält oder nicht. Dieses Nachdenken wird in einer der kommenden Sitzungen des Bauausschusses öffentlich werden.
 
Bürgermeister Tholen rechnet damit, dass nach eingehender rechtlicher Prüfung der Rat im Juni über ein Bauleitplanverfahren wird entscheiden können. Tholen verweist darauf, dass der bestehende Bebauungsplan von 1994 Wiese und Acker für die Fläche „Der Bongert“ vor der Stadtmauer festschreibe. Wer auf dieser Fläche etwas anderes wolle, der müsse sich für ein Bauleitplanverfahren entscheiden, stellte Tholen fest.
 
Weichen werden gestellt
Wie sich die Mehrheit die Mandatsträger im Rat entscheiden wird, scheint derzeit vollkommen offen. Eines ist aber sicher, es werden mit dieser Entscheidung die Weichen für die Zukunft des Ortes Gangelt gestellt. Und ohne Herablassung darf man sicherlich behaupten, dass beim „Wohnquartier Mercatorstraße“ gerade David und Goliath aufeinander treffen, der eine residiert im Rathaus, der andere am Gustav-Heinemann-Ufer am Kölner Rhein.
 
Die rechtlichen Hintergründe zu klären, dürfte nicht einfach werden. Dr. Beutling führt an, dass ein „rechtlich geschütztes Erscheinungsbild“ Voraussetzung sei, um denkmalpflegerischen Überlegungen auch denkmalrechtliche Relevanz zu verleihen. Bürgermeister Bernhard Tholen meinte schmunzelnd: „Das wird ja dann spannend.“