Deutscher Bundestag verabschiedet das Bundesteilhabegesetz
Der Bundestag hat das Bundesteilhabegesetz verabschiedet. "Beim Bundesteilhabegesetz handelt es sich um eines der großen sozialpolitischen Reformvorhaben dieser Legislaturperiode", so MdB Wilfried Oellers (CDU), der dem zuständigen Ausschuss für Arbeit und Soziales angehört. "Selbstständigkeit fördern und Hilfe geben, wo sie nötig ist. Danach orientiert sich das Bundsteilhabegesetz und berücksichtigt dabei die unterschiedlichen, individuellen Lebenssituationen der betroffenen Menschen. Mit diesem Gesetz stärken wir deutlich die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen", so der direkt gewählte Bundestagsabgeordnete für den Kreis Heinsberg.
Mit dem neuen Gesetz wird die Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe herausgenommen und in das Neunte Sozialgesetzbuch (SGB IX) integriert. Die Situation der knapp 70.000 Leistungsberechtigten wird sich dadurch grundlegend verbessern. Die wesentlichen Verbesserungen liegen bei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen. Ab 2020 wird das Einkommen bis 30.000 Euro frei sein. Wer mehr verdient, leistet einen Eigenbeitrag zu seinen Fachleistungen. Vermögen bis ca. 50.000 Euro bleibt anrechnungsfrei. Die Ehepartner der Betroffenen werden nicht mehr zu Finanzierung herangezogen. Zudem hat die unionsgeführte Koalition auch die finanzielle Situtation der Werkstattbeschäftigten verbessert. Das Arbeitsfördergeld wird am 52 Euro im Monat verdoppelt. Leistungsberechtigte bekommen außerdem mehr Unterstützung auf dem ersten Arbeitsmarkt. Wer aus der Werkstatt auf den ersten Arbeitsmarkt wechseln möchte, kann künftig bundesweit vom "Budget für Arbeit" profitieren. Arbeitgeber erhalten unbefristet einen Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 % des Lohnes, wenn sie einen Werkstattbeschäftigten einstellen. Die Rückkehr vom ersten Arbeitsmarkt in die Werkstatt bleibt aber jederzeit möglich. Die rentenrechtliche Absicherung geht nicht verloren. Zudem haben wir die Rechte der Schwerbehindertenvertretungen gestärkt.
"Auch mit dem Thema "Wohnen" haben wir uns lange beschäftigt und die Sorgen und Kritik der Betroffenen sehr ernst genommen. Nun haben wir vereinbart, dass die Betroffenen selbstbestimmt über die Form ihres Wohnens entscheiden dürfen, so lange die Wohnsituation angemessen und zumutbar ist", so der für den Bereich Arbeit und Soziales zuständige Abgordnete.
Im Beich der Assistenzleistungen hat die Union bei den Verhandlungen darauf bestanden, dass das Wunsch- und Wahlrecht der Leistungs- berechtigten gestärkt wird. Das gilt vor allem für Assistenzleistungen, die die unmittelbare Privatsphäre der Berechtigten betreffen.
MdB Oellers: "Wir haben in den vergangenen Monaten viele Gespräche mit Betroffenen und Vertretern der Verbände geführt. Die Fallbeispiele die mir bei meinen Gesprächen bei der Lebenshilfe Heinsberg-Oberbruch dargelegt wurden, habe ich mit nach Berlin genommen und in die Diskussionen über mögliche Gesetzänderungen eingebracht. Auch die Beratungen mit Schwerbehindertenvertreter bzw.- Vertretungen im Kreis Heinsberg waren für mich stets erkenntnisreich und hilfreich. Das Gesetz wurde in vielen Punkten überarbeitet und verbessert. Das ist für das parlamentarische Verfahren typisch. Das Ergebnis dieses langen Verfahrens ist das jetzt auf den Weg gebrachte Bundesteilhabegesetz. Die Umsetzung dieses Gesetzes, das von 2020 an jährlich rund 800 Millionen Euro kosten wird, ermöglicht eine deutliche Besserung im Leben der Menschen mit Behinderung und ihrer Familien und Angehörigen."
Hintergrund:
In Deutschland gibt es ca. 7,5 Mio Menschen mit Behinderungen. Davon beziehen ca. 700.000 Menschen (2014) Eingliederungshilfe. Rund 300.000 arbeiten in Werkstätten für Behinderte Menschen. Die Eingliederunghilfe ist mit Abstand die wichtigste Leistungsart der Sozialhilfe: In 2014 betrug sie etwa 15 Milliarden Euro, also über die Hälfte der gesamten Sozialausgaben von 26,5 Millarden Euro.
Mit dem Bundesteilhabegesetz führt die CDU/CSU-geführte Koalition die Eingliedershilfe aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe heraus und integrieren sie ins SGB IX, das Schwerbehindertenrecht. Das bedeutet einen "kompletten Systemwechsel": Die Leistungen waren bisher von der Wohnform abhängig. Die Leistungsberechtigten selbst sowie deren (Ehe-) Partner mussten bislang ihr Einkommen und Vermögen einsetzen. Das Gesetz ermöglicht deutliche Verbesserungen bei Einkommen und Vermögen derjenigen, die arbeiten. Außerdem werden den Leistungsberechtigten mehr Chansen am Arbeitsmarkt eröffnet.