Hilfe bei Ärger mit Behörden

Thomas Schnelle MdL im Gespräch. ©Foto: Thomas Schnelle MdLThomas Schnelle MdL im Gespräch. ©Foto: Thomas Schnelle MdL

Thomas Schnelle MdL lädt zur Bürgersprechstunde des Petitionsausschusses ein

Bauantrag abgelehnt, Schwierigkeiten mit der Schulverwaltung oder Ärger mit einer Behörde: Wer mit einer Entscheidung des Landes oder einer landeseigenen Stelle nicht weiterkommt, kann sein Anliegen am 23. Juni 2026 persönlich vortragen. 

Von 15 bis 17 Uhr lädt der Petitionsausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen zur Sprechstunde in den Landtag in Düsseldorf, Platz des Landtags 1. Die Gespräche führt Thomas Schnelle, CDU-Landtagsabgeordneter des Heinsberger Nordkreises und stellvertretender Vorsitzender des Petitionsausschusses, gemeinsam mit seinem Kollegen Dr. Günther Bergmann.

In der Sprechstunde können Bürgerinnen und Bürger ihr Anliegen unmittelbar und persönlich vortragen. Die möglichen Themen reichen weit: von der Anerkennung von Ausbildungs- und Studienabschlüssen über Probleme mit Sozialleistungen bis zu Fragen der schulischen Inklusion. Auch Eingaben aus den Bereichen Kinder- und Jugendhilfe, Barrierefreiheit, Polizei, öffentlicher Nahverkehr, Lärmbelästigung, Baurecht oder Ausländerrecht sind möglich. Die anwesenden Abgeordneten und Mitarbeitenden des Ausschusses erläutern das weitere Verfahren und zeigen mögliche Handlungsschritte auf. In manchen Fällen lässt sich bereits vor Ort eine erste Orientierung geben.

„Viele Menschen wissen gar nicht, dass ihnen das Recht einer Petition offensteht", sagt Thomas Schnelle. „Wer mit einer Behörde nicht weiterkommt, soll die Gelegenheit nutzen und sein Anliegen direkt vortragen. Wir nehmen jede Bitte und jede Beschwerde ernst und prüfen, was sich tun lässt."
Das Petitionsrecht ist verfassungsrechtlich garantiert. Nach Artikel 17 des Grundgesetzes hat jede Person das Recht, sich mit Bitten oder Beschwerden an die Volksvertretung zu wenden. Diese Eingaben heißen Petitionen, sie sind kostenfrei. Der Ausschuss kann immer dann tätig werden, wenn es um Entscheidungen von Behörden geht, die der Aufsicht des Landes Nordrhein-Westfalen unterstehen. 

Für die Teilnahme an der Sprechstunde wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten. Anmeldungen sind unter der Telefonnummer 0211 884-4333 oder per E-Mail an petitionsausschuss@landtag.nrw.de möglich.

Unabhängig von der Sprechstunde kann eine Petition selbstverständlich jederzeit eingereicht werden, auch online über die Website des Landtags Nordrhein-Westfalen.