Hastenrather Str.

14.02.2014, 15:22 Uhr

Gemeinde Gangelt
 
z.H. Herrn Bürgermeister Tholen
 
Burgstr.
 
52538 Gangelt

Thema Hastenrather Straße

Die CDU-Fraktion stellt den Antrag, die Verkehrsregelung „Hastenrather Straße“  nach Fertigstellung der Ortsumgehung Gangelt, bzw. Inbetriebnahme der B56n erneut im Bau- und Umweltausschluss zu beraten.

Wir verweisen hierzu auf die im Sitzungsprotokoll  IX324 vom  22.5.2012 festgehalten Wortbeiträge, wonach dies schon angeregt wurde. 

Als Ergänzung zu unserem Antrag möchten wir noch folgendes ausführen: 

Die Sperrung der Hastenrather Str. kam durch Anregung aus der Ratsgruppe Gangelt zu Stande.

Am 4. Dez. 2001 wurden  der Gangelter Ratsgruppe  von  Prof. Jahnen aus Aachen erarbeitete Pläne zum Projekt

 „Rahmenplanung –Ortskern Gangelt“ vorgestellt.  

Ein Thema dieser Rahmenplanung betraf die „Verkehrslenkung“.

In der Sitzung der Ratsgruppe vom 8. Jan. 2002 wurden erste Erkenntnisse vorgestellt.

Hier wurde zum Tagesordnungspunkt 2 “Verkehrslösungen“ unter Punkt B  „Gefahrenpunkte“  folgendes festgehalten:

$1-          Die Einmündung Hastenrather Straße ist extrem gefährlich und unübersichtlich, vor allem für Radfahrer

$1-          Ein Radweg fehlt an dieser Stelle, könnte eventuell auf der rechten Seite eingerichtet werden,  Fahrbahnquerung beim Extra

$1-          Durch die Ortsumgehung wird es möglich, in nächster Zeit (sobald der Kreis das fertig-gestellte  Teilstück freigibt) ein Stück des         Hastenrather Weges zu sperren (zwischen Wiegand und Kreisverkehr/Kreuzung Rongen)

 

In der BPA-Sitzung vom 21.02.2002 wurde mit Sitzungsvorlage VII 310 die Abstufung eines Teilstückes der Kreisstraße (Hastenrather Straße) zur Gemeindestraße beschlossen (Vorsitzender Heinz Huben).

In der Begründung ist u.a. angeführt: „Durch die Abstufung würde die Gemeinde Eigentümerin des Straßenteilstückes und somit auch Straßenbaulastträger. Sie könnte dann zukünftig selbst über die weitere Nutzung dieser Straße entscheiden.“

 

Die Gangelter Ratsgruppe hat sich weiterhin mit dem Thema “Hastenrather Straße“ beschäftigt.  

Im Protokoll vom 19. Nov. 2003 ist vermerkt „Die Sperrung der Hastenrather Straße“ soll demnächst erfolgen. Der Durchgangsverkehr erfolgt über den Kreisverkehr am Gewerbegebiet West.“

Im Protokoll vom 14.04.2004 steht:

„Ein Anwohner im Kurvenbereich der Sittarder Straße hat nach Möglichkeiten zur Geschwindigkeits-absenkung gefordert.

Mit dem Straßenverkehrsamt, Herrn Willms, wurde seitens der Gemeinde ein Gespräch geführt. Das Straßenverkehrsamt sieht keine Möglichkeit die Bundesstraße im Ortsbereich, verkehrsberuhigend zu verändern. Innerorts 50 km ist vorgeschrieben. Gegen Verkehrsüberschreitung ist keine Maßnahme möglich“

 

Bei weiteren Recherchen in der Gemeindeverwaltung sind wir auf nachstehende Dokumente gestoßen:

Vermerk vom 12. Aug. 1999

Durch Ratsmitglied Nöhte wurde beim Bürgermeister vorgetragen, dass es im Einmündungsbereich  Hastenrather Straße in die Sittarder Straße im häufiger zu Unfällen komme.

Es wird darum gebeten, zu prüfen, ob die Anbringung eines STOP Schildes die Situation verändern kann.

Das Straßenverkehrsamt ist um Stellungnahme zu bitten.

 

Mit Schreiben vom 11.2.2000 schreibt die Kreispolizeibehörde Heinsberg an die Gemeinde Gangelt:

Betr.: Auswertung von Verkehrsunfällen: hier Unfallkommission.

In einer „Tabelle zur Dringlichkeitsreihung unfallauffälliger Punkte“ liegt die Einmündung Gangelt B56, Sittarder Straße/K5, Hastenrather Straße auf Rang 9 im Kreis Heinsberg zum 31.12.1999.

Wörtlich heißt es in dem Schreiben:

„In 1999 neu entstandene Unfallhäufungspunkt:“   Gangelt B56/K5

Am 5. und 6. April 2000 hat die Unfallkommission der Kreisverwaltung Heinsberg zur  alljährlichen durchzuführenden Bestandaufnahme eingeladen.  Im Bereich Gangelt waren die zu behandelnden Unfallhäufigkeitspunkte  die K3, Am Hanbusch und die B56/K5.

Mit Schreiben vom 12. Aug. 2004 hat der Kreis  die Sperrung der Hastenrather Straße angeordnet.

 

Aus den o.a. Ausführungen ist ersichtlich, dass die Gangelter Ratsgruppe parteiübergreifend im Rahmen der Verkehrsplanung für den Ort Gangelt die Weichen für die Sperrung der Hastenrather Straße gestellt hat.

 

Ferner darf nicht unerwähnt bleiben, dass von der Projektplanung durch die Ingenieurgruppe für das Verkehrswesen und Verfahrensentwicklung Aachen, in ihrem Verkehrskonzept vom 21. Jan. 2010 alle Einmündungsbereiche  (bis auf die Einmündung Hastenrather Straße, weil diese bereits gesperrt und damit als Gefahrenpunkt entfallen war), im Ort Gangelt als Problempunkte/Gefahrenstellen aufgelistet worden sind.

Wir stellen fest, dass das Verkehrsaufkommen ab  2004 bis zum heutigen Tage  - und dies gilt besonders für den Schwerlastverkehr  -  erheblich zugenommen hat, was für eine Beibehaltung der Sperrung bis zu einer Neubetrachtung der B56 innerorts spricht.  Der Umweg, der durch die heutige Verkehrsführung entsteht, beträgt nur ca. 500 Meter. Dieser „Umweg“ dient der Sicherheit der Bürger und sollte nicht als unzumutbare Belastung gesehen werden. Der Zeitverlust wird durch ein meist verzögerungsfreies Einfädeln in den Kreisverkehr wettgemacht.

Der Ausbau der B56n und damit die Entlastung der Sittarder Straße, könnte zu einer Abstufung dieser  Straße führen, was Möglichkeiten für Veränderungen schafft,

Als Anlage fügen wir Kopien der Sitzungsprotokolle der Gangelter Ratsgruppe,  Sitzungsvorlage 310, Schreiben des Kreises und den Auszug aus der IVV-Verkehrsuntersuchung bei.

Mit freundlichen Grüßen